|
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH. folgend finden Sie die wichtigsten Auszüge unserer Reisebedingungen. Die ausführliche Reisebedingungen erhalten Sie im Reisebüro.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt.
1.3. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 20% des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 20% je Wohneinheit. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein WaG (DRS) abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Bestätigung. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen verabredungsgemäß zugesandt werden. Die Beträge für die An- und Restzahlung ergeben sich aus Ihrer Reisebestätigung. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
2.1. Lastschriftverfahren
Zur Weiterleitung an den Veranstalter benötigen wir Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse und Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.
2.2. TUI Card, TUI Card Gold, TUI Card Electron, Visa Karte
Bei Bezahlung mit einer TUI Card oder Visa Card muss diese bei Buchung vorgelegt werden. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt über Ihr Kreditkartenkonto von Ihrem Girokonto abgebucht.
2.3. Zahlung im Reisebüro
Im Ausnahmefall kann die sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in Bar im Reisebüro erfolgen.
2.4. Änderung der vereinbarten Zahlungsart
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 22 Tage vor Reisebeginn, bei Visa Karten nur bis 25 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden.
3. Leistungen, Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem Katalog / Internetseiten und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die in dem Katalog / Internetseiten enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Angaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern.
6.3. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Preis- und Leistungsänderungen möglich sind, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen) pro Person / pro Wohneinheit:
7.2.1. Standard Gebühren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag 25%, vom 21. Tag bis 15. Tag 35%, vom 14. Tag bis 8. Tag 50%, vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
7.3. Auf Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden Euro 25,- pro Person erhoben, bei Linienflügen Euro 76,-. Spätere, sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu o.g. Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
9. Rücktritt und Kündigung
Unter welchen Voraussetzung und bis wann Sie und der Veranstalter sich vom Reisevertrag lösen können, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters die auf Wunsch zugänglich gemacht werden können.
11. Gewährleistung, Haftung des Reiseveranstalters
11.1. Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, 4. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person und 5. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesen Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter nicht nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibung erklärt hat.
11.2. Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadenersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im einzelnen aus den ausführlichen Reisebedingungen.
11.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich Beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag, in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung, kündigen. Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
11.3.2. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Reisebedingungen.
11.4.2. Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2. Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbartem Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von ihm geltend gemachten Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
13. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird (Deutschland), über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Statten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Ausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen sich weitergehend unterrichten.
13.2. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Für die Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
14. Gerichtsstand
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Weitere wesentliche Einzelheiten ergeben sich aus den ausführlichen Reisebedingungen. Die ausführlichen Reisebedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung / Erscheinung.
Veranstalter
TUI Deutschland GmbH, Postfach 610280, 30620 Hannover
|